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Normen und Anwendungsregeln – passende Lösungen für Ihre Innovation

Hantel - Kraft der Normung

 

Normen sind anerkannte Regeln der Technik. Die Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten; dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig, eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN- bzw. DIN-VDE-Normen besteht juristisch eine tatsächliche Rechtsvermutung dafür, dass sie fachgerecht, das heißt, dass sie "anerkannte Regeln der Technik" sind (siehe u. a. §49, Energiewirtschaftsgesetz). Der Inhalt der Normen ist an den Erfordernissen der Allgemeinheit zu orientieren. Die Normen haben den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Im Rahmen des Normenvertrages ist das DIN und damit auch die DKE verpflichtet,

  • bei Normungsaufgaben das öffentliche Interesse zu berücksichtigen;
  • dafür Sorge zu tragen, dass die DIN-Normen bei der Gesetzgebung in der öffentlichen Verwaltung und im Rechtsverkehr als Umschreibung technischer Anforderungen herangezogen werden können;
  • die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen an der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen;
  • Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Andererseits hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des Normenvertrages die Absicht bekundet, in Rechtsvorschriften auf DIN-Normen Bezug zu nehmen, und zugesagt, sich in der Verwaltung und bei Ausschreibungen der DIN-Normen zu bedienen.

VDE-Anwendungsregeln:
Lösungen auf hohem Niveau.

Eine Norm ist ein wichtiges Instrument der deutschen Politik zur Sicherung und Stärkung der deutschen Wirtschaft. Um den Status einer Norm bzw. den einer allgemein anerkannten Regel der Technik zu erlangen, muss sie ein öffentliches Einspruchsverfahren mit fest vorgeschriebenen Fristen durchlaufen und hat damit einen erhöhten Zeitbedarf bis zur Veröffentlichung. In bestimmten Bereichen kann durch einen länger andauernden Normungsprozess allerdings der Fortschritt verzögert werden. Für dynamische Zukunftsmärkte wie z. B. der Elektromobilität oder der Informations- und Telekommunikationstechnologie (IKT) sind daher Veröffentlichungsformen erforderlich, die in einer kurzen Zeitspanne erarbeitet und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Diese Möglichkeit bieten die so genannten Spezifikationen, die mit ihren Eigenschaften gleichzeitig helfen, die europäische und internationale Normungsarbeit vorzubereiten.

Mit den VDE-Anwendungsregeln ist eine Veröffentlichungsform verfügbar, die das leistet und gleichzeitig den hohen Ansprüchen des VDE-Vorschriftenwerks genügt und einen deutlich beschleunigten Veröffentlichungsprozess bietet. Bevor eine VDE-Anwendungsregel jedoch in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen wird, müssen die Anforderungen erfüllt sein, die als Kriterien in der Satzung für das VDE-Vorschriftenwerk (VDE 0022) aufgeführt sind. Hierzu gehören Festlegungen über die Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt, die sich beispielweise aus elektrischen Spannungen und Strömen oder anderen elektrischen Gefahrenquellen ergeben. Darüber hinaus muss ein öffentliches Einspruchsverfahren durchgeführt worden sein oder mindestens ein Komitee den Inhalt der VDE-Anwendungsregeln autorisiert haben. Eine VDE-Anwendungsregel kann durch jedermann initiiert werden und innerhalb von zwei bis drei Monaten publiziert sein.